
Die Umwelt und wir
PPWR und weitere Vorschriften
PPWR
Erklärung zur Unbedenklichkeits- und Konformitätsbewertung von Wellpappverpackungen
auf Anfragen hin möchten wir etwas Klarheit in das Thema Unbedenklichkeits- und Konformitäts-bewertung mit aktueller Gültigkeit für Wellpappverpackungen bringen.
Alle Hersteller von Verpackungen, speziell Wellpappverpackungen, sind angewiesen ihren Bei-trag zu leisten, um umweltfreundliche und schadstoffarme Materialien zum Einsatz zu bringen und so unbedenkliche Produkte zu erzeugen. Des Weiteren berücksichtigen wir viele Themen der Nachhaltigkeit bei der Planung, Herstellung und Lieferung unserer Produkte.
Dabei stellt sich die Frage, ob diverse chemische Substanzen oder Stoffe, die entweder beim Menschen gesundheitsschädliche oder für die Umwelt nachteilige Auswirkungen haben könnten, in den Verpackungen vorkommen oder ob diese bei der Herstellung Anwendung finden.
Bestätigen können wir, dass bei der Erzeugung der Wellpappe und der Herstellung der Ver-packungen keine unerlaubten, oder für Mensch und Natur nachteiligen Stoffe, zugeführt werden. Wir lassen dazu die Rohstoffe in Stichproben untersuchen, wobei bisher keine grenzwertigen Mengen von bekannten bedenklichen Stoffen festgestellt wurden.
Hinweis zur PPWR: Die Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) ist am 11.02.2025 in Kraft getreten und wird nach derzeitigem Stand ab 12.08.2026 allgemein angewendet. Wir berücksichtigen die daraus resultierenden Anforderungen an Verpackungen und Verpackungsabfall, im Rahmen unserer internen Bewertung und Lieferantenkommunikation.
Wir haben für unsere Verpackungen ca. 85-90% Recyclingpapier im Einsatz. Diese Rohstoffe entsprechen der Empfehlung XXXVI des BfR. Jedoch kann dabei nicht ausgeschlossen werden, dass durch den Eintrag von ganz unterschiedlichen Faserstoffen, Substanzen die nicht zur Herstellung von Wellpappverpackung benötigt werden, bei Untersuchungen nachweisbar sind.
Nachfolgend möchten wir auf die gängigsten Fragen (Stichpunkte) die diesbezüglich zu Verpackungen gestellt werden, grob eingehen, um den Status einer Wellpappverpackung dazu klarzustellen.
Lebensmittel
Die eingesetzten Papiere und die daraus gefertigten Wellpappenverpackungen genügen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch den Anforderungen der Verordnung 1935/2004 Artikel 3, sowie der Empfehlung XXXVI des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung) "Papier, Kartons und Pappe für den Lebensmittelkontakt" und auch in Teilen des LFGB insbesondere §31 in all seinen jeweils gültigen Fassungen.
Voraussetzung ist, dass die aus den Papieren gefertigten Wellpappen für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln vorgesehen sind, die weder nässen noch fetten oder die üblicherweise vor dem Verzehr geschält oder gewaschen werden.
Unsere Wellpappenerzeugnisse erfüllen zudem die Vorgaben der Verordnung (EG) 2023/2006 über die gute Herstellungspraxis (GMP) bei der Produktion von Lebensmittelverpackungen. Der Inverkehrbringer trägt die Verantwortung, dass kein Direktkontakt zwischen dem Lebensmittel und den bedruckten Flächen der Verpackung besteht.
Bei trockenen, nicht fettenden Lebensmitteln mit großer Oberfläche, wie z. B. Mehl, Gries, Reis, Frühstückscerealien, Semmelbrösel, Zucker und Salz, muss in besonderem Maße der Übergang von flüchtigen und hydrophoben Stoffen (Mineralöldiskussion MOSH/MOAH) über die Gasphase berücksichtigt werden. Dem kann z. B. durch die zusätzliche Verwendung von geeigneten Zwischenverpackungen Rechnung getragen werden.
Schwermetalle (PPWR Art.5 / CR 13695-1 u. TR 13695-2)
Für Schwermetalle erfolgt keine aktive mengenbezogene Prüfung jeder einzelnen Lieferung oder Charge. Stattdessen fragen wir alle relevanten Lieferanten risikoorientiert ab. Die Nachweise werden dabei nachfolgender Hierarchie angefordert und bewertet: Zertifikat, Analysebericht, Statement.
Zusätzlich entnehmen wir Stichproben. An folgenden Stichproben wurden/werden von uns beauftragte Untersuchungen durch ein unabhängiges Labor und durch das Verbandslabor „wfp“ durchgeführt:
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Kraftliner/Halbzellstoff - Sorten
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reine Altpapier - Sorten
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mehrfarbig auf Kraftliner weiß gedeckt bedruckte Wellpappensorten
Untersucht wurden die Gesamtgehalte an Cadmium, Blei, Quecksilber und Chrom VI.
Der in der Verpackungsverordnung bzw. der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) als maximaler Summenwert aller vier Schwermetalle vorgegebene Höchstwert (Grenzwert 100 ppm) wurde bei den vor-liegenden Untersuchungen immer bei weitem unterschritten.
Die Ergebnisse der Laboranalyse fließen gemeinsam mit den Lieferantennachweisen in unsere Risikoanalyse ein.
Unerwünschte/problematische Stoffe (PPWR Art.5 / CR 13695-1 u. TR 13695-2)
Für folgende Stoffe können wir bestätigen, dass wir diese nicht für die Herstellung unserer Produkte einsetzen oder diese in an uns gelieferte Rohstoffe eingesetzt werden. Mögliche Grenzwerte die in Standards oder gesetzlichen Vorgaben genannt sind, werden unterschritten, sofern diese unerwünschten Stoffe tatsächlich über den Eintrag von Recyclingmaterial oder ubiquitär in einem unserer Produkte feststellbar sein sollten:
Azofarbstoffe
Benzophenone, 4-Methylbenzophen,
Bisbenzophenon, Benzophenon, Phthalate, Bisphenol A u. S (gem. Empf. XXXVI) Diisopropylnaphtalin (DIPN) (gem. Empf. XXXVI)
O-Phenylphenol
Perfluoroctansulfonate (PFOS) persistenten organischen Schadstoffe Pentachlorphenol (PCP)
Dimethylfumarat (Biozid) Diisobutylphtalat (DIBP)
Organische Halogenverbindungen (OX)
POP (gem. des Stockholmer Abkommens)
Alle weiteren in der REACH-Kandidatenliste und dem Anhang XVII der ChemikalienVO ge-nannten Stoffe
Per- und polyflurierte Alkylsubstanzen (PFAS)
Alle relevanten Lieferanten werden hierzu nach der Nachweishierarchie Zertifikat, Analysebericht, Statement abgefragt. Zusätzlich werden stichprobenartige Untersuchungen für fertige Wellpappe durch ein unabhängiges Labor veranlasst. Diese Vorgehensweise ist Bestandteil unserer Risikoanalyse zu PFAS, Schwermetallen, REACH/SVHC und den Substanzen die im Anhang der Empfehlung 36 des BFR genannt werden.
In diese Risikoanalyse fließen auch externe Analysen bzw. Erkenntnisse ein, unter anderem die uns vorliegende RISE-Studie bzw. RISE-Auswertung. Danach wurden bei Wellpappenverpackungen keine PFAS-relevanten Fluorgehalte oberhalb von 50 mg/kg festgestellt. Der Wert von 50 mg/kg entspricht dem in der PPWR bzw. der EU-Kommissionsauslegung herangezogenen Screeningwert für Total Fluorine. Nach der Kommissionsauslegung kann eine Probe bei einem Total-Fluorine-Wert un-terhalb von 50 mg/kg als konform betrachtet werden; weitergehende Einzelbestimmungen auf PFAS sind dann regelmäßig nicht erforderlich.
Quellen: EU-Kommissionsauslegung zur PPWR, Art. 5(5), PFAS-Grenzwerte und Screeninglogik: European Commission Annex Guidance, Zeilen 577-611.
Die zulassungspflichtigen Stoffe im Anhang XIV der REACH-VO sind für unserer Produkte nicht relevant, da wir diese nicht im Einsatz haben oder welche herstellen.
In diesem Zusammenhang zu betrachtende Verordnungen wie die Prob65 und die TSCA können wir insoweit bestätigen, als dass wir auf die o.g. Einhaltung der Chemikalienverordnung verweisen. Sollte es darüber hinaus Stoffe geben, die über Roh- oder Hilfsstoffe eingetragen werden könnten (z.B. Druckfarben) werden diese auch über die Lieferanten abgefragt. Derzeit liegen diesbezüglich Bestätigungen vor, die das Vorkommen von Stoffen die die genannten Verordnungen verletzen könnten, wiederlegen.
Des Weiteren werden für die Herstellung von Verpackungen aus Wellpappe keine Konflikt-materialien/Mineralien oder seltene Erden Elemente (Rare Earth Elements) gem. der EU-Konfliktmineralien VO (2017/821) des Dodd-Frank Act (Section 1502), der UN-Konventionen oder des CRMA (Critical Raw Materials Act) benötigt und eingesetzt, die wir in einem EMTR oder CMRT o.ä. erklären müssten.
Synthetische, oder natürliche Polymere, oder Elastomere wie z.B. Polyethylen, Latex, oder Silikone werden für die Herstellung von Verpackungen aus Wellpappe nicht eingesetzt.
Nanopartikel werden bei der Herstellung von Verpackungen aus Wellpappe nicht zugesetzt. Weder in den Roh-, noch in den Hilfsstoffen sind uns Nanopartikel bekannt. Dies wurde auch bei den entsprechenden Lieferanten abgefragt.
Generell könnten Nanopartikel in Druckfarben oder in Strichen auf Papieroberflächen vorkommen. Diese wären dann jedoch durch geeignete Bindemittel so auf der Oberfläche fixiert, dass sie sich bei bestimmungsgemäßem Gebrauch nicht ablösen.
Der zur Verklebung der Papierbahnen verwendete Leim wird aus nativer Mais- bzw. Weizenstärke hergestellt, welche sogar unter das Lebensmittelgesetz fällt, physiologisch völlig unbedenklich ist und eine Verwendung von Gentechnik (GVO) in den Naturstoffen ausgeschlossen werden kann.
Gleichzeitig kann der Aspekt der Allergene durch z.B. Weizen-Gluten hier vernachlässigt werden, da das Risiko, dass sich Partikel aus gebundenem, festem Leim lösen und möglicherweise auf Lebens-mittelbestandteile übergehen, als sehr gering oder nicht
vorhanden eingestuft werden kann.
Bei der Weiterverarbeitung der Wellpappe wird nichts mehr aufgebracht, außer einem eventuellen Druck. Die Druckfarben sind wasserlöslich und bestehen hauptsächlich aus Wasser, Alkohol, Pigmenten sowie Bindemitteln.
Auch hierzu haben wir die Zusicherung des Farblieferanten, dass keine der o.g. Stoffe in den Farben enthalten sind, oder die Grenzwerte übersteigen. Auch haben wir die Zusage, dass die eingesetzten Farben als „migrationsarm“ und „mineralölfrei“ bezeichnet werden können.
Nachhaltigkeit
Alle von uns vertriebenen Produkte werden unter Aspekten der Nachhaltigkeit mit folgenden Themen berücksichtigt:
Kreislaufwirtschaft PPWR, Verpackungs-DG…:
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Recyclingfähigkeit PPWR Art. 6 / DIN EN 13430
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Recyclinganteil PPWR Art. 7
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Kompostierbare Verpackung PPWR Art. 9 / DIN EN 13432 (verrottbare Materialien)
Ressourcenschonung PPWR Art. 10 / DIN EN 13428 Verpackungsminimierung
Wiederverwendbare Verpackung PPWR Art. 11 / DIN EN 13429 (z.B. Paletten)
EUDR (Anti-Entwaldungsgesetz)
Emissionsmengen (Co2, Lärm, Staub…)
Soziale Themen die in der Selbsterklärung (Code of Conduct) auf unserer Website beschrieben sind
Beschaffung von nachhaltigen Roh- und Hilfsstoffen, auch unter Energieeffizienzaspekten Arbeits- und Gesundheitsschutz
Betriebs- Kontinuitätsmanagement und Notfallpläne
Managementsystem zur Förderung der nachhaltigen Waldbewirtschaftung
Hier wurden die wichtigsten Aspekte genannt. Wenn detailliertere Fragen zur Nachhaltigkeit oder zu sozialem Engagement offen sind, können wir entsprechende Auskunft geben.
Die einzelnen Artikel werden nach den derzeitigen Anforderungen ausreichend gekennzeichnet. Die Rückverfolgbarkeit ist anhand unserer Chargen-Nummer, die auf dem jeweiligen Paletten-Schein vermerkt ist, gegeben. Es wird nur chargenrein palettiert. Für die Zuordnung Ihrer Erzeugnisse zu unserem Produkt ist der Inverkehrbringer verantwortlich.
Des Weiteren sind wir uns der Substitutionspflicht für umweltgefährdende Stoffe bewusst und fragen hierzu in regelmäßigen Abständen unsere Lieferanten an. Sofern dann umweltverträglichere Stoffe ausfindig gemacht wurden, werden diese unter ökonomisch-ökologisch sinnvoller Voraussetzung ein-gesetzt.
Briefumschläge und Versandtaschen
Briefumschläge und Versandtaschen
Sehr geehrte Damen und Herren, / Sehr geehrte Geschäftspartner,
wir möchten Sie heute über den aktuellen Stand der Aktivitäten zur neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) in unserem Unternehmen informieren.
Da uns eine transparente Zusammenarbeit wichtig ist, haben wir die Auswirkungen der Verordnung auf unser Produktportfolio intensiv analysiert. Für unsere Produktbereiche gelten demnach zwei unterschiedliche Vorgehensweisen:
1. Briefumschläge und Versandtaschen (Keine Informationspflicht)
In Zusammenarbeit mit der FEPE (Europäischer Verband der Briefumschlaghersteller) wurde während des Gesetzgebungsprozesses gemeinsam mit der EU-Kommission definiert, dass Briefumschläge und Versandtaschen nicht als Verpackung im Sinne der PPWR eingestuft werden. Sie fallen somit nicht unter die erweiterten Pflichten dieser Verordnung.
Für Sie bedeutet das: Wir sind für diese Produkte nicht verpflichtet, Ihnen PPWR-spezifische Informationen zur Verfügung zu stellen.
Wellpappenrohpapiere
Wellpappenrohpapier besteht zu ca. 95 % aus Altpapier und ist bereits ein reyceltes Produkt. Der übrige Anteil stammt aus nachhaltig bewirtschaftetem Forstanbau und aus kontrollierten Quellen.
CO2-Fußabdruck
Der CO2-Fußabdruck misst den Gesamtbetrag der Kohlendioxid-Emission eines Produktes oder eines Unternehmens. Darin eingeschlossen sind direkte und indirekte Emissionen, die in den Stadien des Produktlebenszyklus und über die gesamte Wertschöpfungskette erzeugt werden. Unser Vergleich zu anderen Verpackungsmaterialien:
Wellpappe887 kg CO2 pro Tonne
Kunststoff3.453 kg CO2 pro Tonne
Stahl1.095 kg CO2 pro Tonne
Aluminium5.570 kg CO2 pro Tonne
Klebstoffe & Farben
Die eingesetzten Klebstoffe sind Naturprodukte auf Basis von Weizen- Mais- oder Kartoffelstärke. Darüber hinaus sind auch die verwendeten Farben auf Flexodruckbasis wasserbasiert, lösungsmittelfrei und frei von Mineralölen und PVC. Dadurch sind die Farben auch lebensmittelecht, sodass wir auch die Food-Industrie mit nachhaltigen Produkten beliefern können.
Vorteile für die Umwelt
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Hoher Altpapieranteil: Besteht oft zu fast 100 % aus recycelten Fasern.
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Mehrfach recycelbar: Papierfasern lassen sich im Kreislauf mehrfach wiederverwenden, ohne an Grundnutzen zu verlieren.
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CO2-Speicher: Holz- und Papierfasern speichern Kohlendioxid über die gesamte Nutzungs- und Recyclingdauer.
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Biologisch abbaubar: Das Naturmaterial verrottet in der Umwelt oder wird energetisch verwertet.